Im deutschen Gesamtstaat dienen die Flaggen der Bundesstaaten als hoheitliche Zeichen und Ausdruck ihrer Eigenständigkeit sowie kulturellen Vielfalt.
Die 25 Bundesstaaten sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen besitzen jeweils eigene Flaggen, die ihre Geschichte, politische Struktur oder geografischen Besonderheiten widerspiegeln.
Diese Flaggen kommen nicht nur bei offiziellen Anlässen und im militärischen Bereich zum Einsatz, sondern auch im zivilen Leben, um die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bundesstaat zu verdeutlichen.
Die Wappen der Bundesstaaten sind heraldische Zeichen, die die Geschichte, Macht und Bedeutung des jeweiligen Staates repräsentieren.
Viele Bundesstaaten bzw. Fürstenhäuser verfügen über ein großes und ein kleines Wappen:
Das große Wappen war aufwendiger gestaltet und wurde in hoheitlichen und staatlichen Angelegenheiten verwendet.
Das kleine Wappen fand vor allem im administrativen und alltäglichen Bereich Anwendung.
Vorgehen.
Von jedem Bundesstaat werden die Flaggen und Wappen im letzten gültigen Rechtsstand benötigt. Mit den folgenden beiden Quellen lässt sich etwa 95 % des Themas abdecken:
Zusätzlich müssen die Regelungen zur Verwendung der Wappen und Flaggen recherchiert werden. In den meisten Bundesstaaten war das Führen der Wappen den Fürsten vorbehalten – allerdings nicht überall und nicht immer aus den gleichen Gründen.
Aus gegebenen Anlaß meine Frage:
Gibt es eine Anweisung, wie die Flaggen der Staaten korrekt präsentiert werden. Also welche Flagge hänge ich wie waagerecht und auch senkrecht korrekt auf.
Nun ist es so, daß Flaggen und Wappen Hoheitszeichen sind und dementsprechend auch von jedem entsprechend behandelt und gepflegt werden sollten.
Zu deiner Frage liegt bis dato keine Erkenntnis vor. Falls dich das Thema interessiert, kannst du hier in der Kategorie ein eigenes Thema eröffnen. Wenn du Zeit und Lust hast, könntest du auch recherchieren, ob es im deutschen Gesamtstaat dazu eine Regelung gab.
Guten Abend Achim.
Ja, es gibt da Regeln, wie Flaggen präsentiert werden müssen.
Ich erkläre es kurz anhand von Sachsen und Preußen.
Sachsen.
Die Landesfarben der Sachsens sind weiß und grün und auch deren Flagge ist ausschließlich weiß und grün. Es ist kein zusätzliches Symbol und Zeichen auf der Flagge.
[..] Nach dem Ergebnisse derselben und im Sinne des allgemeinen Grundsatzes, daß die Zählung der Farben von oben nach unten zu erfolgen hat und daß die Hauptfarbe der Nennfarbe vorangeht, sind die Sächsischen Landesfarben als Weiß-Grün, und nicht als Grün-Weiß zu bezeichnen und daher so zu ordnen, daß die weiße Farbe der grünen vorgeht. […]
Bekanntmachung im Sächsisches Wochenblatt für Verwaltung und Polizei vom 1 Juni 1887 No. 22 (109). Bot-Check
Wird sie nun horizontal gehisst, ist oben weiß und unten grün.
Wird sie vertikal gehisst, so erfolgt eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn. Wir lesen von links nach rechts, also von links weiß zu recht grün.
Preußen.
Für Preußen gilt: der Adler blickt immer nach links (heraldisch rechts).
Beim vertikalen Hissen, muß demzufolge eine andere Flagge genommen werden, die vertikal nach rechts gedreht ist, aber wo der Adler nach links (heraldisch rechts) schaut. Der Adler darf nicht gedreht werden. Er muß immer in die selbe Richtung blicken. Das gilt auch bei anderen Flaggen, die Zeichen oder Symbole in der Landesflagge haben.