Das Thema Großherzogthum Baden soll zur Aufarbeitung der Gesetzeslage im letzten gültigen Rechtsstand dienen.
Auszug aus der Verfassung des Großherzogthum Baden von 22. Auguſt 1818
Ständeversammlung. Rechte und Pflichten der Stände-Glieder.
§. 26. Die Landstände sind in zwey Kammern abgetheilt.
§. 27. Die Erste Kammer besteht:
- aus den Prinzen des Großherzoglichen Hauses,
- aus den Häuptern der Standesherrlichen Familien,
- aus dem katholischen Landesbischofund dem Prälaten der evangelischen Landeskirche,
- aus Acht Abgeordneten des Grundherrlichen Adels,
- aus je einem Abgeordneten der drei Hochschulen,
- aus sechs Abgeordneten, die von den gesetzlich organisierten Berufskörperschaften gewählt werden, und zwar drei von den Handelskammern, zwei von der Landwirthschaftskammer und einer von den Handwerkskammern,
- aus zwei Oberbürgermeistern der der Städteordnung unterstehenden Städte, aus einem Bürgermeister einer sonstigen Stadt mit mehr als 3000 Einwohnern und aus einem
Mitglied eines der Kreisausschüsse; die Oberbürgermeister und der Bürgermeister werden
von den Mitgliedern der Stadträte und der Gemeinderäte, das Mitglied des Kreisausschusses von sämtlichen Mitgliedern der Kreisausschüsse des Landes gewählt, - aus den vom Großherzog ernannten Mitgliedern.
§ 33.
Die zweite Kammer besteht aus dreiundsiebenzig Abgeordneten. Die Abgeordneten werden, jeder in einem besonderen Wahlkreise, in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Abstimmung ewählt.
Prinz Max von Baden, Erlaß über die Abdankung
Kaiser Wilhelms II., 9. November 1918
Zusammenfassung
Am 9. November 1918 endete das deutsche Kaiserreich durch die Ausrufung von
zwei deutschen Republiken, von denen sich die später „Weimarer Republik“
genannte Gründung durchsetzte. Mit der Proklamation der Republik sowie der
Verkündung der Abdankung des Kaisers durch den Reichskanzler Max von Baden
endete nicht nur die Herrschaft Wilhelms II. nach 30 Jahren, sondern vielmehr eine
mehr als tausendjährige monarchische Tradition, die bis ins frühe Mittelalter
zurückging. Mit der Republik wurde der erste Versuch der deutschen Geschichte
unternommen, das Reich nicht durch Monarchen, sondern durch das Volk selbst
regieren zu lassen. Einzelne Reichsterritorien (etwa die hanseatischen Republiken)
hatten zwar schon vorher republikanische Verfassungen, aber auf gesamtstaatlicher
Ebene betrat man Neuland.
Einleitung
Henning Steinhöfel vn nn
Der 9. November 1918 muss als eine der wichtigsten Zäsuren der deutschen
Geschichte gelten, denn erstmals wurde Deutschland zu einer Demokratie. Wie aber
konnte es zum Sturz der Monarchie kommen? Die Gründe sind vor allem in der sich
zuspitzenden Situation im Deutschen Reich zum Ende des Ersten Weltkriegs zu
suchen. Wirtschaftliche Not, mehrere Millionen Tote sowie die sich immer
nachteiliger entwickelnde Kriegslage führten in Teilen der Bevölkerung zunehmend
zu einer Abkehr vom Kaiser und zu verhaltenen Forderungen nach einer
Parlamentarisierung, Dieser Wunsch wurde insbesondere von führenden Mitgliedern
des Reichstages verfolgt. Der Reichstag hatte gemäß der bismarckschen
Reichsverfassung nur sehr eingeschränkte Kompetenzen, lediglich über die
Budgetierung konnten die Abgeordneten die Regierung beeinflussen; da aber selbst
die SPD den Kriegskrediten von 1914 im sogenannten „Burgfrieden“ zugestimmt
hatte, war gerade während des Krieges der Einfluss des Reichstages weitgehend
verloren gegangen.
Der Anfang vom Ende der Herrschaft Kaiser Wilhelms II. begann mit der Forderung
der Obersten Heeresleitung (OHL) unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff
nach Waffenstillstandsverhandlungen mit den Alliierten im September 1918. Die OHL
sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da die Situation auf dem westlichen
Kriegsschauplatz seit dem Kriegseintritt der USA 1917 immer nachteiliger geworden
war; zudem stand der einzige verbliebene Verbündete, Österreich-Ungarn, kurz vor
dem Zusammenbruch. Die Gefahr eines alliierten Durchbruchs vor Augen, sahen die
höchsten deutschen Militärs in der Herbeiführung eines Waffenstillstands die einzige
Möglichkeit, eine Verlagerung der Kampfhandlungen auf deutsches Territorium zu
verhindern.
Einem Waffenstillstand stand allerdings eine Person im Weg: Wilhelm II. Die
Alliierten hatten in Person von US-Präsident Woodrow Wilson eine Abdankung des
Kaisers zu einer Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen erklärt. Da dieDeutschen in Wilson nach dessen 14-Punkte-Programm jedoch ihren ersten
Ansprechpartner sahen – seine Vorstellungen für eine Verständigungen schienen
deutlich gemäßigter zu sein als diejenigen in Frankreich und Großbritannien – ergab
sich hier ein großes Problem. Die politische Problematik, die der Verbleib des
Kaisers an der Spitze des Reiches bedeutete, war vor allem den gemäßigten
Politikern des Reichstags bewusst. Die Fortschrittliche Volkspartei etwa forderte den
Kaiser am 16. Oktober 1918 erstmals auf, abzudanken und den Weg für
Verhandlungen mit den Kriegsgegnern zu öffnen. Nach den Revolten der Matrosen
in Kiel forderten auch die SPD (7. November 1918) sowie das Zentrum (8. November
1918) den Thronverzicht von Kaiser und Kronprinz, offenbar auch getrieben von den
revolutionären Dynamiken, die sich im Norden entwickelten. Der Kaiser befand sich
zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr in Berlin, sondern im Hauptquartier in Spa, wo
er sich in loyaler Umgebung wähnte. Nachdem sich so gut wie alle politischen Kräfte
sowie auch große Teile der Bevölkerung von ihm abgewandt hatten, sah er im Militär
die letzte Kraft im Reich, die noch zu ihm stand, was angesichts der
Matrosenaufstände freilich eine Illusion war. Am 29. September 1918 wurden der
Kaiser sowie der Reichskanzler (bis zum 30. September 1918 noch Georg von
Hertling) über die militärische Situation aufgeklärt und die Befürchtung geäußert, die
Front könnte binnen 24 Stunden zusammenbrechen. Auch Ludendorff war die
Problematik bewusst, dass der Kaiser einer Verständigung mit Wilson im Weg stand;
seinen Impuls für eine Demokratisierung des Reiches darf man aber nicht so
fehlinterpretieren, dass eine Demokratie für das Reich seiner Meinung nach
wünschenswert war, sondern vielmehr als den Keim für die spätere
Dolchstoßlegende: „Sie [die Parlamentarier] sollen die Suppe jetzt auslöffeln, die sie
uns eingebrockt haben.“
Nach dem Ende von Ludendorffs „Nervenzusammenbruch“ berieten die Generäle
und die OHL – immer noch einer der bestimmenden politischen Faktoren im Reich –
wie die Situation zu lösen sei. Es wurden zwei Alternativen skizziert, die jeweils
Fürsprecher fanden. Zum einen wurde die „Holland-Lösung“ diskutiert, d.h. ein Exil
des Kaisers in den Niederlanden und damit die Herbeiführung eines Wechsels an der
Spitze. Diese Lösung, die von Wilhelm Groener und Hindenburg favorisiert wurde,
sollte Heer und Staat stabilisieren sowie ein späteres Vorgehen gegen die Revolution
ermöglichen, sowie die volle Kontrolle über das führungslose Heer wiedergewonnen
sei. Konservative Generäle – und der Kaiser – dachten hingegen an einen „Marsch
auf Berlin“ sowie eine Niederschlagung der Revolution, was angesichts der
militärischen Situation sowie dem Zustand der Armee kaum durchführbar gewesen
wäre. Eine dritte Option, die Herbeiführung einer „Endschlacht“ unter Führung des
Kaisers (unter eventueller Inkaufnahme des Todes des Monarchen an vordersten
Front) wurde nicht ernsthaft erwogen, auch wenn gewisse Planspiele in diese
Richtung durchgeführt wurden. Von einem solchen Manöver hätte man sich einen
großen Prestigegewinn des Kaisers (bzw. des Kaisertums) versprochen, welcher die
Revolution hätte bremsen können.
Fast unbemerkt blieben die Verfassungsänderungen, die das Reich tatsächlich
kurzfristig zu einer parlamentarischen Monarchie machten: Ab dem 28. Oktober 1918
war die Regierung allein vom Vertrauen des Reichstages abhängig und stand auf
breitem demokratischen Boden, denn am Kabinett Max von Badens waren auch
Sozialdemokraten und Zentrumsmitglieder beteiligt. Diese im Kern gewaltige Reform
des politischen Systems hatte jedoch letztlich keine Auswirkungen mehr auf die
Vorgänge der Revolution, denn der Verfall der Monarchie war zu weit fortgeschritten.
Am 9. November 1918 – dem Tag der Republikverkündung – versuchte der Kaiser,
zumindest einen Teil seiner Macht zu retten, indem er die Absicht äußerte, zwar demTitel des Kaisers zu entsagen, aber König von Preußen bleiben zu wollen. Diese
Idee, die im Übrigen mit der Verfassung unvereinbar war, hatte von vorneherein
keine Chance auf Erfolg – die Initiative des Kaisers konnte die Entwicklung der
Revolution nicht mehr aufhalten. Während man in Spa eine auf diese Formel
lautende Abdankungsurkunde entwarf, wurden die Bemühungen des Hofes durch
das Eintreffen der Kunde von der Republikausrufung obsolet.
Unmittelbar vor der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann hatte
Reichskanzler Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Kaisers verkündet
sowie sein Amt an den SPD-Wortführer Friedrich Ebert übertragen. Dazu war von
Baden zwar nicht legitimiert gewesen, jedoch spielte es im Zuge der Vorgänge des 9.
November 1918 keine Rolle mehr, ob der Übergang der Macht legal war oder nicht –
das alte System war verschwunden, und die Übernahme der Macht durch Ebert
entsprach der politischen Realität, welche durch das Ebert-Groener-Bündnis am 10.
November 1918 bestätigt wurde. Die Erklärung Max von Badens hatte folgenden
Wortlaut:
„Der Kaiser und König hat sich entschlossen, dem Throne zu entsagen. Der
Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung des Kaisers,
dem Thronverzicht des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen und
der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind.“ 1Festzuhalten
ist, dass dies keine vom Kaiser selbst verfasste Erklärung war; rein formal hatte
Wilhelm II. zu diesem Zeitpunkt also noch nicht abgedankt. Dennoch hatte die
Erklärung direkte Auswirkungen für den Kaiser: Sobald ihn die Nachricht der
Verkündung seiner Abdankung erreichte, begab sich Wilhelm II. noch am 9.
November 1918 in seinem kaiserlichen Zug zur niederländischen Grenze, die er am
10. November 1918 über den Grenzübergang Eijsden überschritt – damit begann
sein Exil.
Die formelle, wenngleich de facto nicht mehr erforderliche Abdankung Wilhelms II.
erfolgte am 28. November 1918 im niederländischen Amerongen, wo er sich
zunächst aufhielt. Der Text der Urkunde lautet:
"Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussen (!) und
die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone.
Zugleich entbinde Ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie
alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des Preussischen Heeres
und der Truppen der Bundeskontingente des Treueides, den sie Mir als ihrem Kaiser,
König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie
bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in
Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der
Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Amerongen, den 28. November 1918.
Wilhelm"2
Wilhelm wollte – so seine eigene Aussage – die Situation im Reich durch seine
Abdankung stabilisieren und somit der neuen Regierung helfen. Diese Intention wird
aus dem Text der Urkunde durchaus erkennbar. Man kann aber festhalten, dass
1
2
Zit. nach Michalka, Wolfgang u. Niedhart, Gottfried (Hg.), Deutsche Geschichte
1918-1933. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Frankfurt am Main 1992, S.
18.
Die Thronverzichtserklärung wird verwahrt im GStA Berlin, BPHA Rep. 53 Nr.
203.diese Maßnahme des Kaisers überflüssig war, denn durch den Ebert-Groener-Pakt
sowie die Bildung des Rats der Volksbeauftragten bestand kein wirkliches
Machtvakuum im Reich. Die Macht war unzweifelhaft auf Friedrich Ebert sowie die
anderen Räte übergegangen, das Heer stand loyal zu dieser neuen Regierung.
Möglich ist, dass Wilhelm II. seinen Machtverlust letztlich „selbst“ gestalten wollte,
um zu kaschieren, dass eine Revolution ihn vertrieben hatte.
Wilhelm lebte bis zu seinem Tod 1941 im niederländischen Exil und kehrte nie nach
Deutschland zurück. Ein Gesuch der Alliierten, ihn als Kriegsverbrecher auszuliefern,
lehnte die niederländische Regierung 1920 ab. Inwieweit Wilhelm tatsächlich echte
Hoffnungen auf eine Rückkehr auf den Thron hegte, ist diskutabel, sicher ist aber,
dass er sich für eine Restauration zumindest bereithielt. Allenfalls nach der
Machtübertragung an Adolf Hitler 1933 dürfte Wilhelm (sowie der Kronprinz) eine
Chance gesehen haben, den Thron wiederzugewinnen, allerdings mussten diese
vagen Spekulationen nach den abweisenden Äußerungen Hitlers sowie durch das
Modell der „Volksgemeinschaft“ (als Alternative zur Klassengesellschaft des
Kaiserreichs) als Utopie betrachtet werden.
Letztlich bleibt festzuhalten, dass Wilhelm II. die Gefahren für seinen Thron lange
Zeit nicht erkannt und dann ignoriert hat. Als er bereit war, Maßnahmen zum Erhalt
seines Status einzuleiten, hatten die revolutionären Ereignisse diese Möglichkeiten
bereits zunichte gemacht. Die Erklärung der Abdankung Wilhelms, die Max von
Baden eigenmächtig herausgab, ist nachhaltig bekannter geworden (und hatte
aufgrund ihrer Bedeutung für den 9. November 1918 auch mehr Wirkmacht) als
Wilhelms eigene Abdankungsurkunde, die den historischen Ereignissen abermals
hinterherlief und keinerlei Auswirkungen auf die politischen Realitäten im Deutschen
Reich hatte. Es muss Spekulation bleiben, ob eine frühzeitige Reaktion Wilhelms
(noch im September 1918) aus der sich zuspitzende Situation im Reich einen
Verbleib als Kopf einer parlamentarischen Monarchie ermöglicht hätte; aufgrund der
ablehnenden Haltung der amerikanischen und vor allem der französischen
Regierung ist aber davon auszugehen, dass diese so oder so die Abdankung
Wilhelms II. zur Bedingung für Frieden gemacht hätten.
Quellen- und Literaturhinweise
Clark, Chr., Wilhelm II. Die Herrschaft des letzten deutschen Kaisers, München 2008.
Kluge, U., Die deutsche Revolution 1918/1919, Frankfurt am Main 1985.
Krockow, Chr. Graf v., Unser Kaiser. Glanz und Untergang der Monarchie,
Braunschweig 1993.
Machtan, L., „Macht doch euern Dreck alleene!“ Wie Deutschlands gekrönte Häupter
aus der Geschichte fielen, Augsburg 2012.
Mommsen, W. J., War der Kaiser an allem schuld? Wilhelm II. und die
preußisch-deutschen Machteliten, Berlin 2002.
Reents, J., Die deutsche Revolution von 1918-1923, Hamburg 1974.
Röhl, J. C., Wilhelm II., Band 3: Der Weg in den Abgrund, 1900–1941, München
2008.
Ullrich, V., Als der Thron ins Wanken kam. Das Ende des Hohenzollernreiches
1890-1918, Bremen 1993.
Amtliches.
Der Kaiser und König hat sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.
Der Reichskanzler bleibt noch solange im Amte, bis die mit der Abdankung des
Kaisers, dem Thronverzicht des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von
Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Erbeabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum
Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfes wegen der sofortigen
Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassunggebende Deutsche
Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform
des deutschen Volkes einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die
Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.
Berlin, den 9. November 1918.
Der Reichskanzler.
Prinz Max von Baden.
Hier nach: Deutscher Reichsanzeiger und Königlicher Preußischer Staatsanzeiger,
Berlin, 9. November 1918, Abends, Amtliches, S. 1.
Faksimile
Die 4 Faksimile werden nicht mit ausgedruckt.
Hier nach: Deutscher Reichsanzeiger und Königlicher Preußischer Staatsanzeiger,
Berlin, 9. November 1918, Abends, Amtliches, S. 1.
© Faksimile.
Quelle: http://1000dok.digitale-sammlungen.de/dok_0220_bad.pdf
Datum: 22. Juli 2018 um 20:07:00 Uhr CEST.
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