Das königliche Familienwappen „der fünf schwarzen Balken im goldenen Felde, mit dem durch selbige gezogenen Rautenkranz und der darüber gestellten königlichen Krone“ gilt nach dem Generale von 1806 zugleich als Staatswappen.
Im Bundesstaatenportal Königreich Sachsen ist der Anfang gemacht. Toller Beitrag, Jana! Gibt es zu dem Wappen noch ein Foto, das du für Sachsen teilen könntest?
Von Gottes Gnaden Friedrich August König von Sachsen etc.
Unseren Gruß zuvor hoch und wohlgeborenen etc.
Wir finden Uns bewogen, die bei Unserer Armee eingeführte neue Cocarde vonweißer Farbe mit grünem Rande, zur National-Cocarde zu erklären und wollen, daß solche zur Belebung des Nationalsinnes und als äußeres Zeichen der Eintracht unter Unseren Unterthanen auch vom Zivil-Stande und besonders von Unseren Dienern und allen öffentlichen Beamten getragen werde.
Demnach ergeht an euch Unser gnädigstes Begehren, ihr wollet deshalb an das Marschallamt und gesammte Collegia das Nöthige gelangen lassen, auch sonst zur Bekanntmachung Unserer WillensmeinungbehufigeVerfügung treffen, daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben euch in Gnaden wohl gewogen.
Datum Dresden, am 16. Juni 1815.
Friedrich August
Detlev Graf von Einsiedel
Dr. Karl Christian Kohlschütter.
Und die festgelegte Reihenfolge.
„[..] Nach dem Ergebnisse derselben und im Sinne des allgemeinen Grundsatzes, daß die Zählung der Farben von oben nach unten zu erfolgen hat und daß die Hauptfarbe der Nennfarbe vorangeht, sind die Sächsischen Landesfarben als Weiß-Grün, und nicht als Grün-Weiß zu bezeichnen und daher so zu ordnen, daß die weiße Farbe der grünen vorgeht. […]“
Bekanntmachung im Sächsisches Wochenblatt für Verwaltung und Polizei vom 1 Juni 1887 No. 22 (109).