Pommern - Flaggen und Wappen

Flaggen und Wappen.

Im deutschen Gesamtstaat dienen die Flaggen der Bundesstaaten als hoheitliche Zeichen und Ausdruck ihrer Eigenständigkeit sowie kulturellen Vielfalt.

Vorgehen.

Von jedem Bundesstaat werden die Flaggen und Wappen im letzten gültigen Rechtsstand benötigt.
Hier werden diese von der preußischen Provinz Pommern zusammengetragen.

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Die Farben Pommerns wurden am 22.10.1882 durch Allerhöchste Order des Königs von Preußen als „Blau, Weiß“ festgelegt (Deutscher Reichsanzeiger 1882: Nr.. 264.)

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Unterschied zwischen Flagge und Fahne.