Was ist Staatsrecht?
Staatsrecht umfasst die Regeln und Gesetze, die festlegen, wie ein Staat organisiert ist und funktioniert. Es regelt zudem das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Staatsangehörigen.
Im ewigen Bund spielt das Staatsrecht eine besondere Rolle, da es sowohl die Struktur des Gesamtstaates als auch die Eigenständigkeit der 25 Bundesstaaten definiert.
Die rechtliche Natur des Gesamtstaates wird hier erläutert:
Rechtliche Natur des Gesamtstaates
Daraus ergibt sich, daß die rechtliche Natur der einzelnen Bundesstaaten in allen Belangen frei ist, solange kein Reichsgesetz gebrochen wird. Das bedeutet, daß ein Bundesstaat alles eigenständig regeln kann, sofern es nicht bereits durch das Reich festgelegt wurde – und das betrifft eine Vielzahl von Bereichen.
Diese Seite soll erarbeiten, welche Regelungen in den Einzelstaaten bestehen und wie sie funktionieren. Dazu gehören unter anderem:
- Wahlrecht,
- Regierungsbildung,
- Gesetzgebungsverfahren und vieles mehr.
In der heutigen Schulbildung fällt dies oft unter den Begriff „Gemeinschaftskunde“.
Vorgehen.
Die Ausgangslage ähnelt der im Bereich Geschichte: Es gibt bereits Literatur, die sich mit dem Thema befasst – sie muß jedoch gesichtet, geborgen und gegebenenfalls neu strukturiert werden.
Für die meisten Bundesstaaten existiert ein Buch in einfacher Sprache aus der Bibliothek des öffentlichen Rechts . Diese Werke eignen sich besonders für die Weiterverarbeitung:
- Herunterladen und Bereinigen,
- Kapitel gegebenenfalls neu sortieren,
- Veröffentlichung auf der Netzseite,
- Ergänzung durch Bilder und Videos.
Nützliche Ressourcen:
Hier können später spezifische Quellen ergänzt werden.